Formulare für Arbeitnehmerförderung sind da!
Alle Anträge für Förderungen des Landes gibt es bei der AK Kärnten, online sowie als Download.
Für die Fahrt zur Arbeit sowie für Aus- und Weiterbildung kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Arbeiterkammer Kärnten wickelt diese Förderungen im Auftrag des Landes ab.
Seit 1.1.2024 gelten neue Richtlinien: Es wurden die Einkommensgrenzen bei Nutzung des privaten PKW sowie einige Zuschüsse für den öffentlichen Verkehr erhöht.
Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, sie werden für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.
Einreichschluss: 31. Oktober 2024
Mehr Informationen: arbeitnehmerfoerderung.at
© 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477